Honorar

“Eine freundliche Anerkennung kann drei Wintermonate erwärmen”

chinesisches Sprichwort
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Individuelle Gesundheitsleistung auf privater Basis

Als Heilpraktikerin biete ich Ihnen eine individuelle Gesundheitsleistung, d.h. Sie sind Privatpatient und Ihre Behandlung erfolgt somit als Privatleistung.

Da ich keine “Medizin von der Stange” anbiete, sondern mir ausreichend Zeit für meine Patienten nehme und die Therapie immer individuell am Behandlungsziel, dem aktuellen Therapieverlauf und an den Bedürfnissen meiner Patienten ausrichte, können die Behandlungskosten variieren.

Diese orientieren sich hierbei neben dem Behandlungsziel an den angewandten Therapiemethoden, dem verwendeten Material und dem zeitlichen Aufwand. Eine TCM-Behandlung wird mit 75 €/ Behandlungseinheit (60-75 min.) berechnet, wesentlich kürzer oder länger dauernde Termine entsprechend anteilig.

Grundlage der Kostenberechnung ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) – welche ich Ihnen bei Fragen auch gerne erläutere – und erfolgt in Anlehnung an den regional üblichen Stundensatz bei Heilpraktikern.

Eine detaillierte Auskunft zu den bei einer Konsultation für Sie entstehenden Kosten erhalten Sie am Besten in einem persönlichen Gespräch. Fragen Sie doch einfach unverbindlich an, hier kommen Sie zur Kontaktaufnahme. Vor Ihrer Behandlung werde ich mit Ihnen selbstverständlich Ihren individuellen Therapieplan und die auf Sie zukommenden Behandlungskosten, soweit abschätzbar, besprechen.

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Abrechnung der Behandlungen

Grundsätzlich können Sie wählen, ob Sie eine Abrechnung per Pauschalbetrag (Selbstzahler, 75 €/ Behandlungseinheit) oder analog GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse wünschen. Im Falle einer Abrechnung per GebüH kann der tatsächliche Rechnungsbetrag etwas vom Pauschalbetrag für Selbstzahler abweichen, da sich die realen Kosten für die Behandlung aus einzelnen Ziffern zusammensetzen.

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Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Die Erstattung von Kosten für Heilpraktikerbehandlungen handhaben die Krankenkassen in Deutschland sehr unterschiedlich:

Haben Sie eine Private Krankenkasse, eine Zusatzversicherung oder sind Sie beihilfeberechtigt, übernimmt ihre Kasse je nach dem von Ihnen gewählten Tarif die Kosten ganz oder teilweise. Bitte schauen Sie vor Behandlungsbeginn bzgl. des konkreten Erstattungsverhaltens Ihrer Kasse in Ihrem persönlichen Vertrag nach oder fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse an. Von Ihrer Kasse nicht erstattungsfähige Kosten haben Sie selbst zu übernehmen. Sie erhalten von mir zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse eine detaillierte Rechnung nach oder analog der GebüH.

Gesetzliche Krankenkassen erstatten i.d.R. die entstehenden Kosten nicht, weswegen Sie in diesem Falle die anfallenden Gebühren selbst tragen müssen. Sie können entweder direkt in meiner Praxis in bar bezahlen oder ich stelle Ihnen eine Rechnung aus.

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TIPPS

  • Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, Behandlungskosten von Heilpraktikern in Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Steuerberater beraten.
  • Immer mehr Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern auch Zusatzversicherungen an, die Heilpraktikerleistungen ganz oder teilweise erstatten. Fragen Sie doch bei Bedarf bei Ihrer Versicherung nach, ob dies möglicherweise eine Option für Sie wäre.