
Vor der ersten Behandlung ist es erforderlich, ein Anamnesegespräch zu führen, dessen Zeitaufwand und Ausführlichkeit sich nach der Erkrankung, dem Behandlungsziel, bzw. dem Wunsch des Patienten richtet.
Bitte bringen Sie zu diesem Termin auch Ihre schulmedizinischen Befunde/ Diagnosen und Informationen zu Medikamenten, die Sie einnehmen, mit. Diese müssen bei der Behandlung gegebenenfalls berücksichtigt werden.
Der Anamnese folgt eine ausführliche körperliche und vegetative Untersuchung, insbesondere auch eine Bauch-, Puls- und Zungendiagnostik, basierend auf der chinesischen/ japanischen Medizin. Anschließend kann mit der ersten Behandlung begonnen werden.
Bei akuten Krankheiten oder Schmerzen wird nach einer kurzen Anamnese und Untersuchung erst einmal behandelt, um schnell eine Linderung herbeizuführen.
Eine Behandlung kann je nach Krankheitsbild zwischen 30 Minuten und 1,5 Stunden dauern. Je nach Bedarf kommen hierbei gerne auch zusätzlich oder optional zur Akupunktur weitere Methoden zur Anwendung, wie Moxibustion (eine Erwärmung von Körperbereichen oder von Akupunkturpunkten mit Hilfe von Moxa (Beifußkraut)), Massagen, Einreibungen oder Gua Sha/ Schröpfen.
Häufigkeit und Dauer der Behandlung richten sich wiederum nach dem Krankheitsbild.
Bei akuten Beschwerden kann es erforderlich sein, in kürzeren Zeitabständen zu behandeln. Mit einer täglichen Behandlung oder einer Behandlung alle zwei bis drei Tage kann die Therapie oftmals bereits nach ein bis zwei Wochen abgeschlossen werden.
Bei chronischen Erkrankungen wird zu Beginn einmal pro Woche und im Verlaufe der Therapie, wenn sich der Gesundheitszustand verbessert, können die Abstände zwischen den einzelnen Behandlungen auf mehrere Wochen (z.B. alle 2 oder 4 Wochen) ausgedehnt werden, zur Stabilisierung und Erhaltung oftmals über einen längeren Zeitraum.
Auch eine Dauerbehandlung in größeren Abständen, z.B. bei Streß, chronischen Zuständen oder auch zur regelmäßigen Prophylaxe/ Vorsorge, z.B. bei Allergien oder Suchtproblematiken, ist möglich.

„Eine freundliche Anerkennung kann drei Wintermonate erwärmen“
– chinesisches Sprichwort –
Die Kosten für den ersten Kontakt mit der ersten Behandlung liegen, je nach Umfang, zwischen 100 und 140 Euro. Von dieser darin enthaltenen Erstanamnese hängen Art und Häufigkeit der weiteren Behandlung/en ab.
Die Kosten für weitere Behandlungseinheiten richten sich nach dem Gesamtaufwand (Zeit, Methoden und Material). Sie liegen im Bereich von 65 bis 90 Euro.
Eine detaillierte Auskunft zu den in Ihrem Falle zu erwartenden Kosten erhalten Sie am Besten in einem persönlichen Gespräch. Fragen Sie doch einfach unverbindlich an, hier kommen Sie zur Kontaktaufnahme. Vor Ihrer Behandlung werde ich mit Ihnen selbstverständlich Ihren individuellen Therapieplan und die auf Sie zukommenden Behandlungskosten, soweit abschätzbar, besprechen.
Gesetzliche Krankenkassen erstatten i.d.R. die entstehenden Kosten nicht, weswegen Sie in diesem Falle die anfallenden Gebühren selbst tragen müssen. Sie können die Behandlung entweder direkt in meiner Praxis in bar begleichen oder ich stelle Ihnen eine Rechnung aus und Sie überweisen den Betrag bequem von zu Hause aus.
Die Erstattung von Heilpraktikerleistungen handhaben die verschiedenen Krankenkassen in Deutschland sehr unterschiedlich.
Haben Sie eine Private Krankenkasse, eine Zusatzversicherung oder sind Sie beihilfeberechtigt, übernimmt ihre Kasse je nach dem von Ihnen gewählten Tarif die Kosten ganz oder teilweise. Bitte schauen Sie vor Behandlungsbeginn bzgl. des konkreten Erstattungsverhaltens Ihrer Krankenkasse in Ihrem persönlichen Vertrag nach oder fragen Sie direkt bei Ihrer Kasse an.
Sie erhalten von mir zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse eine detaillierte Rechnung nach oder analog der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker). Von Ihrer Kasse nicht übernommene Leistungen haben Sie darüber hinaus selbst zu tragen.

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, Behandlungskosten von Heilpraktikern in Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Steuerberater beraten.
Immer mehr Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern auch Zusatzversicherungen an, die Heilpraktikerleistungen ganz oder teilweise erstatten. Fragen Sie doch bei Bedarf bei Ihrer Versicherung nach, ob dies möglicherweise eine Option für Sie wäre.